Artikel über: Sparbaum

Was ist ein Freistellungsauftrag und wie richte ich diesen ein?

Was ist ein Freistellungsauftrag?



In Deutschland sind alle Erträge steuerpflichtig. Du musst also für alles, was du verdienst, Steuern abführen. Zum Beispiel für dein Gehalt, aber auch für Kapitalerträge - also für Gewinne, die dein Geld in Sparanlagen oder im Sparbaum für dich erwirtschaftet.

Das heißt: Für deine Gewinne aus dem Sparbaum musst du eigentlich pauschal 25 % Abgeltungssteuer bezahlen. Die DAB BNP Paribas als verwahrende Bank würde diese Steuern dann direkt an das Finanzamt abführen.

Eigentlich. Denn es gibt eine Möglichkeit, wie du diese Steuer sparen kannst: den Freistellungsauftrag.

In Deutschland hat jede Person einen Freibetrag, den sie jedes Jahr aus Kapitalerträgen einnehmen darf, ohne sie versteuern zu müssen. Dieser Freibetrag liegt bei 1.000 €. Das heißt: Du kannst jedes Jahr bis zu 1.000 € Gewinn erzielen und musst trotzdem keine Abgeltungssteuer bezahlen.

Beispiel:

Du hast 5.000 Euro für ein Jahr angelegt und bekommst dafür 2,5 % Zinsen. Dein Kapitalertrag liegt dann bei 125 €. Diese 125 € werden von deinem Freibetrag komplett abgedeckt, du musst also keine Steuern davon bezahlen.

Damit du diesen Freibetrag in Anspruch nehmen kannst, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten. Das machst du direkt bei der Bank, die das Geld für dich verwahrt.

Falls du bei mehreren Banken Geld angelegt hast, teilst du die 1.000 € einfach auf mehrere Freistellungsaufträge auf - also zum Beispiel 700 € bei der einen Bank und 300 € bei der anderen.

Übrigens: Gemeinsam veranlagte Eheleute haben zusammen 2.000 € Freibetrag, die sie gemeinsam auf mehrere Freistellungsaufträge verteilen können.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag einrichte?


Wenn du keinen Freistellungsauftrag einrichtest, müssen wir von deinen Erträgen aus dem Sparbaum 25 % an dein zuständiges Finanzamt abführen.

Beispiel:

In deinem ersten Sparjahr hast du 12 Monate lang jeden Monat 50 € in deinen Sparbaum eingezahlt. Deine Erträge dafür liegen bei 8 €. Ohne Freistellungsauftrag führen wir davon 25 %, also 2 € direkt an dein zuständiges Finanzamt ab.

Aber Achtung: Wenn du vergisst, einen Freistellungsauftrag einzurichten, ist dein Geld nicht weg. Du kannst dir die Abgeltungssteuer über deine Steuererklärung zurückholen. Das geht natürlich nur, wenn dein Freibetrag von 1.000 € noch nicht ausgeschöpft ist.

Wie kann ich einen Freistellungsauftrag einrichten?


Bei jeder Bank, die Geldanlagen für dich verwahrt und verwaltet, richtest du einen Freistellungsauftrag ein. Wir helfen dir dabei, den Freistellungsauftrag bei der DAB BNP Paribas einzurichten.

Aktualisiert am: 17/11/2023

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