Was ist ein Freistellungsauftrag und wie richte ich diesen ein?
In Deutschland musst du grundsätzlich auf alle Einnahmen Steuern zahlen, also nicht nur auf dein Gehalt, sondern auch auf Gewinne aus Geldanlagen, zum Beispiel aus dem Sparbaum.
Normalerweise gilt: Für deine Gewinne aus dem Sparbaum werden 25 % Abgeltungssteuer fällig. Diese Steuer würde die DAB BNP Paribas (unsere Partnerbank) direkt an das Finanzamt weiterleiten.
Aber: Es gibt eine Möglichkeit, diese Steuer zu sparen – den Freistellungsauftrag. Damit sagst du der Bank, dass ein Teil deiner Gewinne steuerfrei bleiben soll. Wir helfen dir dabei, den Freistellungsauftrag bei der DAB BNP Paribas einzurichten. In Deutschland hat jede Person einen Freibetrag von 1.000 € pro Jahr.
Das heißt, du kannst bis zu 1.000 € Gewinn im Jahr aus Kapitalanlagen bekommen, ohne Steuern zu zahlen. 🎉
Beispiel:
- Du hast 5.000 Euro für ein Jahr angelegt und bekommst dafür 2,5 % Zinsen. Dein Kapitalertrag liegt dann bei 125 €. Diese 125 € werden von deinem Freibetrag komplett abgedeckt, du musst also keine Steuern davon bezahlen.
- Damit du diesen Freibetrag in Anspruch nehmen kannst, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten. Das machst du direkt bei der Bank, die das Geld für dich verwahrt.
- Falls du bei mehreren Banken Geld angelegt hast, teilst du die 1.000 € einfach auf mehrere Freistellungsaufträge auf: Also zum Beispiel 700 € bei der einen Bank und 300 € bei der anderen.
Übrigens: Gemeinsam veranlagte Eheleute haben zusammen 2.000 € Freibetrag, die sie gemeinsam auf mehrere Freistellungsaufträge verteilen können.
Wenn du keinen Freistellungsauftrag einrichtest:
Wenn du keinen Freistellungsauftrag einrichtest, müssen wir von deinen Erträgen aus dem Sparbaum 25 % an dein zuständiges Finanzamt abführen.
Beispiel:
- In deinem ersten Sparjahr hast du 12 Monate lang jeden Monat 50 € in deinen Sparbaum eingezahlt. Deine Erträge dafür liegen bei 8 €. Ohne Freistellungsauftrag führen wir davon 25 %, also 2 € direkt an dein zuständiges Finanzamt ab.
- Aber Achtung: Wenn du vergisst, einen Freistellungsauftrag einzurichten, ist dein Geld nicht weg. Du kannst dir die Abgeltungssteuer über deine Steuererklärung zurückholen. Das geht natürlich nur, wenn dein Freibetrag von 1.000 € noch nicht ausgeschöpft ist.
Aktualisiert am: 03/11/2025
Danke!
